Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Rechtliche Grundlagen:
§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Abschn. 2.7 und Abschn. 15.2 UStAE
Problemkreise:
Zum Unternehmen gehören sämtliche Betriebe oder berufliche Tätigkeiten (Grund- und Hilfsgeschäfte) desselben Unternehmers.
Steuerbare Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG können nur Lieferungen und sonstige Leistungen sein, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug bereits dem Grunde nach nur bei Leistungsbezügen zulässig, die für das Unternehmen des Leistungsempfängers erfolgen.
Siehe auch:
Gleichgestellte sonstige Leistung
Steuerbare Umsätze (Überblick)