Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Rechtliche Grundlagen:

§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Abschn. 2.7 und Abschn. 15.2 UStAE

Problemkreise:

Zum Unternehmen gehören sämtliche Betriebe oder berufliche Tätigkeiten (Grund- und Hilfsgeschäfte) desselben Unternehmers.

Steuerbare Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG können nur Lieferungen und sonstige Leistungen sein, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Darüber hinaus ist der Vorsteuerabzug bereits dem Grunde nach nur bei Leistungsbezügen zulässig, die für das Unternehmen des Leistungsempfängers erfolgen.

Siehe auch:

Gleichgestellte Lieferung

Gleichgestellte sonstige Leistung

Organschaft

Steuerbare Umsätze (Überblick)

Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG