Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 4a UStG, Abschn. 4a.1-4a.5 UStAE
Problemkreise:
§ 4a UStG regelt eine Steuervergütung für den Fall, dass Gegenstände in das Drittlandsgebiet ausgeführt und dort für karitative Zwecke eingesetzt werden.
Siehe auch:
Juristische Person des öffentlichen Rechts