I.
Der Kläger hat die Beklagten auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung in Anspruch genommen, die von dem Beklagten zu 1) als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Herrn K. ausgesprochen worden war; der Beklagte zu 2) ist Alleinerbe des Herrn K..
Nachdem das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers kostenpflichtig zurückgewiesen hatte, haben die Beklagten die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens begehrt. Sie haben dabei die auf die anwaltliche Vergütung entfallende Umsatzsteuer in Ansatz gebracht, obwohl der Beklagte zu 1) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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