I.
Streitig ist, ob die Lieferung von geviertelten Gurken in Gläsern dem Steuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegt.
Die Klägerin, deren Gesellschafter die Ehegatten X und Y sind, stellt Sauerkraut und Gurkenkonserven mit Produkten her, die im von den Ehegatten daneben betriebenen landwirtschaftlichen Betrieb (X und Y GbR) erzeugt werden.
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