I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) gegenüber seinen Mitgliedern im Rahmen eines Leistungsaustausches tätig geworden ist.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck darin besteht, den Verkauf einer drittländischen Handelsware (TP) im Inland sowie in Österreich zu fördern, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland der TP zu verbessern und die Mitglieder des Vereins über die auf dem TP-Markt bestehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten zu informieren. Mitglieder des Klägers waren in den Streitjahren inländische Händler und die im Herkunftsland der TP ansässige Gesellschaft Q, bei der es sich um einen genossenschaftlich organisierten Zusammenschluss von ebenfalls im Herkunftsland der TP ansässigen Exporteuren dieser Ware handelt.
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