I.
Streitig ist der Leistungsort von der Klägerin erbrachter sog. Management- und Personalberatungsleistungen.
Die Klägerin, eine GmbH, erbrachte in den Streitjahren durch ihren Geschäftsführer die vorgenannten Leistungen auch an ausländische Unternehmer. Die Klägerin unterstützte insoweit das Management der von ihr betreuten Unternehmen, die Stellen zu besetzen hatten oder personelle Umstrukturierungen planten, bei der Entscheidungsfindung im personellen Bereich.
Die Auftragsabwicklung stellte sich im Einzelnen wie folgt dar:
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