Die Beteiligten streiten im Hinblick auf den Vorsteuerabzug um die Möglichkeit einer Umsatzsteueroption bei der Vermietung einer Ladeneinheit in einem Bausanierungsobjekt.
I. 1. Zweck der klägerischen GbR ist die Verwaltung und Vermietung des Grundbesitzes X-Straße in A. Die Klägerin wurde 1998 von zwei Gesellschaftern gegründet. Mit notariellen Urkunden vom 22.11.2000 (Notar Dr. B, unfoliiert im Sonderband Betriebsprüfungsberichte - SB Bp -) traten die jetzigen beiden Gesellschafter zum 01.12.2000 bei, anschließend traten die vorherigen beiden Gesellschafter aus der Gesellschaft aus.
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