1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Gegenstand des Unternehmens ist die Erledigung sämtlicher anfallender Arbeiten in der „Umwelt” wie z. B. Rasenmähen.
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