OLG Frankfurt/Main vom 10.12.1990
20 W 370/90
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
NJW 1991, 1554

OLG Frankfurt/Main - 10.12.1990 (20 W 370/90) - DRsp Nr. 1994/9699

OLG Frankfurt/Main, vom 10.12.1990 - Aktenzeichen 20 W 370/90

DRsp Nr. 1994/9699

Der Verdacht einer HIV-Infizierung des nichtsorgeberechtigten Elternteils rechtfertigt es nicht, seine Umgangsbefugnis auszuschließen. Eine HIV-Infizierung rechtfertigt nicht einmal die Einschränkung des Personensorgerechts. Nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse ist nämlich eine Ansteckung mit dem Aids-Virus bei normalen sozialen Kontakten zwischen Eltern und Kind nicht möglich.

Normenkette:

BGB § 1634 ;

Hinweise:

Eine HIV-Infektion rechtfertigt keine Trennung des Kindes von der Familie gem. §§ 1666, 1666a BGB und schließt auch eine Übertragung des Sorgerechts auf den infizierten Elternteil nicht aus, so OLG Stuttgart, NJW 1988, 2620 und Tiedemann, NJW 1988, 735.

Fundstellen
NJW 1991, 1554