OLG Hamm, vom 09.11.1992 - Aktenzeichen 4 UF 123/90
DRsp Nr. 1994/10374
Unvorhergesehener trennungsbedingter Bedarf, der das Maß des laufenden Unterhalts übersteigt, kann einer verstoßenen marokkanischen Ehefrau unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 1613 Abs. 2BGB zugebilligt werden.