Die gem. §
Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss der Antragstellerin Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage verweigert, mit der sie nach der Scheidung ihrer zweiten Ehe von ihrem ersten Ehemann, der der Vater ihres einzigen, am 22. November 1980 während der ersten Ehe geborenen Kindes ist, verlangt.
Diese erste Ehe hat von 1979 bis zum 28. November 1982 bestanden. Am 7. Juni 1984 hat die Antragstellerin erneut geheiratet, am 25. Juli 1984 haben sich die Partner dieser Ehe angeblich getrennt, und durch Urteil von 24. April 1985 ist die zweite Ehe rechtskräftig geschieden worden (175 F 204/84 AG Dortmund).
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