OLG Hamm, vom 18.10.1989 - Aktenzeichen 5 UF 273/89
DRsp Nr. 1994/10602
Die Ausgestaltung der Umgangsbefugnis ist nach den Umständen eines jeden Einzelfalles zu entscheiden. Folgende Erwägungen sind bei einer Entscheidung heranzuziehen: Alter des Kindes, Intensität seiner bisherigen Beziehungen zum Umgangsberechtigten, Entfernung der Wohnorte der Eltern, sonstige Interessenbindungen des Kindes und der Eltern. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände kommen bei einem kleineren - hier: 4-jährigen Kind - Übernachtungen beim nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht in Betracht, wenn der Wille des Sorgeberechtigten entgegensteht und der Umfang des Umgangsrechts ansonsten zeitlich angemessen ist.