OLG Hamm - 23.05.1978 (15 W 30/77) - DRsp Nr. 1994/10957
OLG Hamm, vom 23.05.1978 - Aktenzeichen 15 W 30/77
DRsp Nr. 1994/10957
Der Rechtsbegriff der »groben Unbilligkeit« i.S. des § 1383BGB verlangt die Anlegung eines strengen Maßstabes. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Aus Umständen, die nicht auf wirtschaftlichem Gebiet liegen, läßt sich eine grobe Unbilligkeit nur herleiten, wenn ihnen ein ganz erhebliches Gewicht beizumessen ist.