OLG Karlsruhe, vom 02.06.1989 - Aktenzeichen 5 WX 1/89
DRsp Nr. 1994/11395
Es unterliegt keinen Bedenken, den Eltern die gesamte elterliche Sorge zu entziehen, wenn die Eltern-Kind-Beziehung auf Dauer und ohne Hoffnung auf Wiederherstellung entgültig zerbrochen ist.