OLG Karlsruhe, vom 10.05.1990 - Aktenzeichen 16 UF 120/90
DRsp Nr. 1994/11373
Ein volljähriges Kind, welches nach vorzeitigem Verlassen des Gymnasiums eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann abgeschlossen und die Fachhochschulreife erworben hat, hat keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für ein Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft, wenn dieses nicht Bestandteil eines von vornherein gefaßten Planes war.