OLG Karlsruhe, vom 12.06.1980 - Aktenzeichen 16 UF 52/80
DRsp Nr. 1994/11514
Die Verurteilung zur Vorlage von Belegen und zur Wertermittlung im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach § 1379BGB setzt eine so konkrete Antragstellung voraus, daß das Urteil einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat.