Ebenso: KG, FamRZ 1975, 712 (bei Zusammenleben in der Wohnung der Mutter); im Ergebnis ebenso LG Wuppertal, DAV 1976, 355 (lebt das Kind im väterlichen Haushalt, ist die Klage auf Regelunterhalt unschlüssig). Hinweise zur Festsetzung des Regelbedarfs: Der Regelbedarf wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates in Form einer Rechtsverordnung festgesetzt (§
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