Weitere Entscheidungen zur Ehestörungsklage: OLG Zweibrücken, FamRZ 1989,
Der räumlich-gegenständliche Bereich umfaßt auch die Geschäftsräume eines von beiden Ehegatten betriebenen Geschäfts, so daß die Ehefrau verlangen kann, daß der Ehemann die weitere Beschäftigung einer Angestellten, zu der er ehewidrige Beziehungen unterhält, unterläßt (OLG Köln, FamRZ 1984, 267).
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