OLG Karlsruhe, vom 21.01.1987 - Aktenzeichen 16 WF 1/87
DRsp Nr. 1994/11429
Wird mit einer Abänderungsklage Verurteilung zur Zahlung des Regelbedarfs begehrt, trifft die Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf eine von ihm behauptete Leistungsunfähigkeit den Pflichtigen.