OLG Karlsruhe - Beschluß vom 02.04.1992
12 W 9/92
Normen:
UStG § 4 Nr. 10a, § 15 ; ZPO § 91 ;
Fundstellen:
AGS 1993, 2
VersR 1993, 1249

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 02.04.1992 (12 W 9/92) - DRsp Nr. 1994/11301

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 02.04.1992 - Aktenzeichen 12 W 9/92

DRsp Nr. 1994/11301

1. Bei Prüfung der Frage, ob eine Versicherung vorsteuerabzugsberechtigt i.S.v. § 15 UStG ist oder ob eine Ausführung steuerfreier Umsätze vorliegt, kommt es allein darauf an, ob die Eingangsleistung (hier: die Leistung des Rechtsanwalts an den Versicherer) dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Tätigkeitsbereich der Versicherung zuzuordnen ist. 2. Nimmt eine Versicherung die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in Anspruch, um gerichtlich geltendgemachte Forderungen eines Versicherungsnehmers abzuwehren, so besteht kein Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Tätigkeit der Versicherung.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 10a, § 15 ; ZPO § 91 ;
Fundstellen
AGS 1993, 2
VersR 1993, 1249