OLG Köln - 26.03.1990 (2 W 40/90) - DRsp Nr. 1994/12307
OLG Köln, vom 26.03.1990 - Aktenzeichen 2 W 40/90
DRsp Nr. 1994/12307
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung von Unterhaltsgeldschulden gemäß §§ 1585 Abs. 1, 1612 Abs. 1BGB ist nach § 270BGB der Zeitpunkt der Absendung.Aus der Benennung eines bestimmten Zahlungsdatums in einem Unterhaltsvergleich ergibt sich ohne weitere Anhaltspunkte nicht, daß abweichend von § 270BGB zu diesem Zeitpunkt das Geld beim Gläubiger eingegangen sein muß.