OLG München - 05.03.1987 (4 WF 11/87) - DRsp Nr. 1994/12779
OLG München, vom 05.03.1987 - Aktenzeichen 4 WF 11/87
DRsp Nr. 1994/12779
Der Goodwill einer Anwaltskanzlei wird bei einer Sozietät etwas günstiger anzusetzen sein als bei einer Einmannkanzlei. Ein Wert von ca. 1 1/2 Jahresgewinnen erscheint dann angemessen.