OLG München - 31.07.1984 (26 UF 1212/84) - DRsp Nr. 1992/9932
OLG München, vom 31.07.1984 - Aktenzeichen 26 UF 1212/84
DRsp Nr. 1992/9932
Grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme (Nr. 1) wegen längerer Trennung, wenn der an sich ausgleichsberechtigte Ehegatte die Trennung durch eheliches Fehlverhalten allein verschuldet hat (Herabsetzung des Versorgungsausgleichs);(g) Ausschluß des Versorgungsausgleichs, wenn dessen Durchführung zusätzlich zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen führen würde.