OLG Oldenburg, vom 12.03.1991 - Aktenzeichen 12 UF 141/90
DRsp Nr. 1994/13126
Für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit und die Bemessung des Verwandtenunterhaltes nach § 1603 Abs. 1BGB gelten nicht dieselben Maßstäbe, wie für den Unterhalt geschiedener Ehegatten; die einschlägigen Unterhaltsrichtlinien und -tabellen sind daher grundsätzlich nicht anwendbar.