OLG Saarbrücken, vom 07.11.1977 - Aktenzeichen 6 WF 73/77
DRsp Nr. 1994/13316
Die Vorschrift des § 1565 Abs. 2BGB ist eng auszulegen. Für die Annahme einer unzumutbaren Härte reicht das Vorbringen der Voraussetzungen des § 43EheG a.F. in der Regel nicht aus.