Bestätigt durch LSK-FamR/Hannemann, § 1610 LS 48. Zu LS 49 b vgl. aber LSK-FamR/Hannemann LS 44, wonach eine Unterrichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils über den geplanten Ausbildungsweg dann nicht erforderlich ist, wenn die Unterhaltsberechtigte die Absicht, anschließend zu studieren, erkennbar bereits zu Beginn einer zeitlich vorausgegangenen Lehre gefaßt hatte.
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