I. Streitig ist, ob Leistungen eines Steuerberaters als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger in Fällen, in denen die Erben im Drittlandsgebiet ansässig sind, im Inland ausgeführt werden.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater.
Im Streitjahr 1995 war er als vom Nachlassgericht bestellter Testamentsvollstrecker entgeltlich in zwei Fällen tätig, in denen die Erben ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika hatten.
Ferner führte der Kläger entgeltliche Leistungen als Nachlasspfleger in drei Fällen aus, in denen die Erben in der Ukraine, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Jugoslawien wohnten. Dem Kläger wurde dabei jeweils vom Nachlassgericht auch die Ermittlung des Erben übertragen.
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