Problem

Autor: Steuerberater Dr. Egid Baumgartner

Für Unternehmen aus dem E-Commerce/Versandhandel stellen sich damit u.a. folgende Probleme:

Welche neuen Regelungen im deutschen Umsatzsteuergesetz sind seit dem 01.07.2021 zwingend zu beachten, und welche Verfahren stellen für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht dar?

Inwieweit birgt der neue OSS für Onlinehändler die Chance auf eine einfachere und günstigere europaweite Mehrwertsteuer-Compliance?

Unter welchen Voraussetzungen kann der neue OSS genutzt werden, und wie kann dieser zur Vereinfachung der Steuerdeklaration für EU-Länder beitragen?

Was bedeutet die neue Lieferkettenfiktion für elektronische Marktplätze?

Welche Schritte müssen unternommen werden, um insbesondere die IT-Systeme der Mandanten auf das MwSt-Digitalpaket vorzubereiten, und welche Schritte müssen zur Registrierung beim BZSt unternommen werden?

Welche Themen (z.B. Retouren von Warensendungen) sind bei der quartalsweisen OSS-Deklaration zu beachten?

Wie kann bei einer zukünftigen OSS-Prüfung des BZSt oder einer ausländischen Finanzbehörde (ebenfalls koordiniert über das BZSt) die angeforderte Standard Audit File ("SAF"-Datei) rechtzeitig innerhalb von 30 Tagen bereitgestellt werden (Art. 47i VO (EU) Nr. 904/2010), so dass kein Ausschluss aus dem OSS-Verfahren droht?