Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Februar 2016
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, übte im Streitzeitraum eine unternehmerische Tätigkeit i.S. von § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus. Ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer waren A, B und C.
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