BFH - Urteil vom 15.12.2016
V R 14/16
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; MwStSystRL Art. 11; InsO §§ 270 ff., 276a;
Fundstellen:
BFHE 256, 562
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 15.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2013/12

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Organträgers hinsichtlich der Organschaft

BFH, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen V R 14/16

DRsp Nr. 2017/3730

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Organträgers hinsichtlich der Organschaft

1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft. 2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft. 3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Februar 2016 6 K 2013/12 und der geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid Mai 2012 vom 5. Juli 2012, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. August 2012, geändert durch Bescheid vom 18. Oktober 2012, aufgehoben.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; MwStSystRL Art. 11; InsO §§ 270 ff., 276a;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, übte im Streitzeitraum eine unternehmerische Tätigkeit i.S. von § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aus. Ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer waren A, B und C.