Streitig ist, ob Leistungen, die der Kläger als Referent im Rahmen eintägiger Fortbildungsseminare für die Steuerberaterkammer erbracht hat, umsatzsteuerbefreit sind.
Der Kläger, der habilitiert und im Besitz einer Lehrberechtigung für die Fächer Steuerrecht, Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht sowie Bürgerliches Recht ist, übt als Rechtsanwalt und Steuerberater eine unternehmerische Tätigkeit i.S. des UStG aus. Daneben erzielte er in den Jahren 1995 - 1999 (Streitjahre) Umsätze aus schriftstellerischer und Vortragstätigkeit.
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