1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids vom 16. November 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. März 2008 wird die Umsatzsteuer für 2004 auf ... herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 47% und der Beklagte zu 53%.
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