FG Düsseldorf vom 07.08.2001
7 V 3067/01 A (E)
Fundstellen:
EFG 2001, 1604

Schuldzinsen für erstattete Vorsteuern sind Werbungskosten

FG Düsseldorf, vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 7 V 3067/01 A (E)

DRsp Nr. 2002/2374

Schuldzinsen für erstattete Vorsteuern sind Werbungskosten

Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die auf gezahlte und fremdfinanzierte Umsatzsteuerbeträge entfallenden Darlehenszinsen. Das gilt selbst dann, wenn die gezahlten Umsatzsteuerbeträge nach einer Option zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze als Vorsteuerbeträge vom Finanzamt erstattet werden.

Für die Praxis: