Schuldzinsen für erstattete Vorsteuern sind Werbungskosten
FG Düsseldorf, vom 07.08.2001 - Aktenzeichen 7 V 3067/01 A (E)
DRsp Nr. 2002/2374
Schuldzinsen für erstattete Vorsteuern sind Werbungskosten
Zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die auf gezahlte und fremdfinanzierte Umsatzsteuerbeträge entfallenden Darlehenszinsen. Das gilt selbst dann, wenn die gezahlten Umsatzsteuerbeträge nach einer Option zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze als Vorsteuerbeträge vom Finanzamt erstattet werden.
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