FG Düsseldorf - 07.08.2001 (7 V 3067/01 A (E))
Die gezahlten Vorsteuern sind im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Es steht dem Steuerpflichtigen frei, diese Werbungskosten durch Eigenmittel oder [...]