1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig sind die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von sog. „Spartenbeiträgen” eines Schützenvereins und die damit zusammenhängenden Folgen für den Vorsteuerabzug.
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