I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferung nach § 6 a Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegen.
Der Antragsteller betreibt seit 1997 neben seiner Tätigkeit als Unternehmensberater und Dozent einen Handel mit hochwertigen Kraftfahrzeugen. In den Streitjahren 2000 und 2001 lieferte er Fahrzeuge unter anderem an die spanischen Firmen (1) -15 Lieferungen -, (2) - 4 Lieferungen -, (3) -4 Lieferungen -, (4) -13 Lieferungen -, (5) -13 Lieferungen -, (6) - 30 Lieferungen - und die belgische Firma (7) - 2 Lieferungen -. Die einzelnen Lieferungen sind in den dieser Entscheidung als Anlagen 1-7 beigefügten Übersichten aufgeführt, auf die Bezug genommen wird. Diese Umsätze behandelte er als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen.
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