Mit der Klage begehrt der Kläger die Aufhebung eines - an ihn als gesetzlichen Vertreter im Sinne des § 34 AO gerichteten - Umsatzsteuer-Haftungsbescheides des Beklagten (des Finanzamts -FA-) für den Umsatzsteuer-Vorauszahlungszeitraum IV. Quartal 2001.
I.
1. Der Kläger war einziges im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied der AG (Akte Allgemeines -Allg-A- Bd. I Bl. 70).
2. Die AG reichte für das Veranlagungsjahr 2001 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein.
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