Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 29.03.2023 - KostL 521/23 (
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) ist selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das vormals zuständige Finanzamt (FA) stellte am 18.04.2016 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kostenschuldners.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|