FG Köln - Urteil vom 17.03.2005
10 K 4761/03
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 § 12 Abs. 1 ;

Teilleistung bei Baumaßnahmen

FG Köln, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 10 K 4761/03

DRsp Nr. 2007/10284

Teilleistung bei Baumaßnahmen

1. Teilleistungen werden in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG dahingehend definiert, dass diese vorliegen, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. In Bezug auf Baumaßnahmen kann hinsichtlich noch nicht funktionsfähiger Teile keinesfalls eine Teilleistung vorliegen. 2. Beim Neubau bzw. der Reparatur einer Straße kann nicht die Fertigstellung eines laufenden Meters als Teilleistung angesehen werden.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 § 12 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen zum 31. März 1998 Teilleistungen vorlagen, die noch zum Umsatzsteuersatz von 15 % abgerechnet werden konnten.

Zwischen der Klägerin und der C - GmbH (im folgenden GmbH) bestand u.a. im Streitjahr eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die Umsatzsteuer wurde nach vereinbarten Entgelten berechnet.