Temporäre Absenkung des Regelsteuersatzes vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Temporäre Absenkung des Regelsteuersatzes vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020

Als Reaktion auf die Coronakrise wurde im Rahmen des "Zweiten Corona-Steuergesetzes" der reguläre Steuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt. Die Senkung des Steuersatzes galt allerdings nur im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Mit Datum vom 30.06.2020 veröffentlichte die Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben (III C 2 - S 7244/19/10002 :009), um die Vielzahl von Anwendungsfragen zu klären. Das BMF-Schreiben vom 04.11.2020 (III C 2 - S 7030/20/10009 :016) klärt Fragestellungen, die mit der Rückkehr zur "Normalsteuerphase" zum 01.01.2021 verbunden sind.