Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 12 Abs. 1 UStG, Abschn. 12.1 UStAE
Problemkreise:
Die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes auf das steuerpflichtige Entgelt ist maßgebend für die richtige Berechnung der Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz kommt für alle umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zur Anwendung, die nicht dem ermäßigten Steuersatz oder dem Nullsteuersatz unterliegen. Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der § 23a und § 24 UStG erfüllt sind.
Siehe auch: