FG Hamburg - Urteil vom 16.02.2005
II 240/04
Normen:
UStG § 4 Nr. 8a ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 900
EFG 2005, 1232

Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten

FG Hamburg, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen II 240/04

DRsp Nr. 2005/6184

Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten

Die Auslagenerstattung, die von potentiellen Kreditnehmern unabhängig von einer späteren erfolgreichen Kreditvermittlung gezahlt wird, ist gem. § 4 Nr. 8a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8a UStG auch den Auslagenersatz umfasst, den Kreditsuchende dem Vermittler vereinbarungsgemäß unabhängig davon zahlen, ob es zu einer Kreditgewährung kommt.