Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten
FG Hamburg, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen II 240/04
DRsp Nr. 2005/6184
Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten
Die Auslagenerstattung, die von potentiellen Kreditnehmern unabhängig von einer späteren erfolgreichen Kreditvermittlung gezahlt wird, ist gem. § 4 Nr. 8a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Streitig ist, ob die Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8a UStG auch den Auslagenersatz umfasst, den Kreditsuchende dem Vermittler vereinbarungsgemäß unabhängig davon zahlen, ob es zu einer Kreditgewährung kommt.
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