1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist, wer im Zusammenhang mit von der Antragstellerin erbrachten Bauleistungen Schuldner der Umsatzsteuer ist.
Die Antragstellerin erbringt seit Juni 2007 Bauleistungen in der Gesellschaftsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit zwei Gesellschaftern.
Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum August 2008 bis Januar 2009 traf das FA folgende Feststellungen: Von November 2007 bis November 2008 erbrachte die Antragstellerin verschiedene Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Lager- und Bürogebäudes in C. Auftraggeber des Projekts war die Firma des Einzelunternehmers R. Die Antragstellerin rechnete gegenüber der Firma R vereinbarungsgemäß auf Regiebasis, d. h. nach vom Auftraggeber unterschriebenen Stundennachweisen ab, und ging dabei von einer Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf die Firma R aus.
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