FG Hamburg - Urteil vom 28.02.2012
5 K 10/10
Normen:
UStG § 6a; UStDV §§ 17a ff.;
Fundstellen:
BB 2012, 1761

Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung

FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 5 K 10/10

DRsp Nr. 2012/9861

Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung

1. Das Rechnungsdoppel i. S. v. § 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDV bzw. § 17a Abs. 4 Nr. 1 UStDV muss auch einen Hinweis auf die innergemeinschaftliche Lieferung als Grund für die Umsatzsteuerfreiheit enthalten. 2. Ein Ausstellungsdatum ebenso wie Angaben zur Identität und zur Anschrift des Ausstellers gehört zu den Kernelementen einer als Beleg dienenden Bescheinigung. 3. Zu der Angabe des Bestimmungsortes gehört grundsätzlich auch die kommunale Ortsangabe.

Normenkette:

UStG § 6a; UStDV §§ 17a ff.;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die Lieferung eines Pkw als umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln ist.

Der Kläger war im Streitjahr als Einzelunternehmer im Kraftfahrzeughandel tätig.

Mit Schreiben vom ... 2004 ließ sich die Firma A mit der angegebenen Anschrift in Österreich, B, Y-Straße ... bei dem Kläger einen Pkw-1 mit Erstzulassung ... 2006 reservieren.