Die Beteiligten streiten um den Widerruf einer Dauerfristverlängerung.
Der Kläger ist als Inhaber der Einzelfirma A mit der Produktion kleiner Serien von ... Bekleidung für ... Anbieter befasst. Diese lassen die Bekleidung nach vorgelegten Schnitten und zur Verfügung gestellten Stoffen durch den Kläger nähen.
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