Umsatzsteuerbefreiung; Berufsausbildung; Fortbildung; Umschulung; Sozialpädagogische Betreuungsleistungen - Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2002 - Aktenzeichen 5 K 189/97
DRsp Nr. 2002/12224
Umsatzsteuerbefreiung; Berufsausbildung; Fortbildung; Umschulung; Sozialpädagogische Betreuungsleistungen - Keine Umsatzsteuerbefreiung für sozialpädagogische Betreuungsleistungen, die im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen geleistet werden
1. Die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG setzt voraus, dass die danach steuerbefreiten Leistungen ihrer Art. nach den Zielen in der Berufsaus- und Fortbildung dienen.2. Sozialpädagogische Betreuungsleistungen im Rahmen von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nicht gemäß § 4 Nr. 21 b UStG 1991 steuerbefreit.3. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG und Art. 13 der 6. EG-Richtlinie sind als Steuerbefreiungsvorschriften und Ausnahmeregelungen nach allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen.4. Wer sich auf eine Steuerbegünstigung beruft, ist für deren Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig.