FG Hamburg - Beschluss vom 01.08.2005
II 128/05
Normen:
UStG § 20 ; AO § 124 ;

Umsatzsteuererklärung: Zur Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG

FG Hamburg, Beschluss vom 01.08.2005 - Aktenzeichen II 128/05

DRsp Nr. 2005/19497

Umsatzsteuererklärung: Zur Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG

Es ist grundsätzlich möglich, eine Erlaubnis gem. § 20 UStG auch in einer Weise zu formulieren, dass sie bei Wegfall bestimmter erwähnter Voraussetzungen automatisch ohne weitere Erklärung erlischt. Der Erlöschensgrund der Erledigung auf andere Weise im Sinne des § 124 Abs. 2 AO gilt auch ohne ausdrücklichen Hinweis in einem Gestattungsbescheid gem. § 20 UStG.

Normenkette:

UStG § 20 ; AO § 124 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsteller (Ast) berechtigt ist, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen.