I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein privates Alten- und Pflegeheim, in dem früher etwa 13 bis 14 Personen untergebracht werden konnten. Zur Vermeidung einer Enteignung veräußerte er mit Vertrag vom 25. August 1981 eine Teilfläche des Betriebsgrundstücks an die Bundesstraßenverwaltung. Neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden zahlte der Käufer u.a. folgende Nebenentschädigungen:
- Entschädigung des Wohn- und
Wirtschaftsgebäudes und der
Außenanlagen 139.757,-- DM
- untergehender Gartenbewuchs 10.619,12 DM
- Entschädigung sonstiger
Vermögensnachteile
(gewerbliche Folgekosten) 132.085,-- DM.
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