Streitig ist, ob der Kläger durch Einschaltung einer Gesellschaft in der Schweiz in die Leistungskette Umsatzsteuer hinterzogen hat.
Der Kläger ist seit 1981 als selbständiger Unternehmensberater im Bereich der EDV-Programmierung tätig. Für das Streitjahr 1987 erklärte er mit seiner am 14. November 1988 beim beklagten Finanzamt (FA) eingegangenen Umsatzsteuererklärung steuerpflichtige Umsätze in Höhe von 71.980 DM, dem das FA folgte.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|