BFH - Urteil vom 19.02.2014
XI R 9/13
Normen:
UStG § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1; UStG § 3f Satz 1; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a; UStG § 6 Abs. 5; MwStSystRL Art. 16; MwStSystRL Art. 31; MwStSystRL Art. 32; MwStSystRL Art. 146 Abs. 1 Buchst. a;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 30.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 4151/11

Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausfuhr eines durch den Unternehmer in den privaten Bereich entnommenen Pkw in ein Drittland

BFH, Urteil vom 19.02.2014 - Aktenzeichen XI R 9/13

DRsp Nr. 2014/7695

Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausfuhr eines durch den Unternehmer in den privaten Bereich entnommenen Pkw in ein Drittland

Die Entnahme eines PKW durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) Bereich mit späterer Beförderung (Ausfuhr) in ein Drittland ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1; UStG § 3f Satz 1; UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a; UStG § 6 Abs. 5; MwStSystRL Art. 16; MwStSystRL Art. 31; MwStSystRL Art. 32; MwStSystRL Art. 146 Abs. 1 Buchst. a;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Jahr 2009 (Streitjahr) in B, Bundesrepublik Deutschland (Deutschland), als Einzelkaufmann mit dem Rechtsformzusatz "eingetragener Kaufmann" bzw. "e.K." i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs die Verwaltung eigener und fremder Immobilien sowie Verpachtung von Gaststätten.

Im Mai 2008 erwarb der Kläger einen PKW des Typs Bentley Continental GTC zum Preis von 168.067,22 € zuzüglich 31.932,78 € Umsatzsteuer. Er ordnete den PKW in vollem Umfang seinem Unternehmensvermögen zu und nahm den Vorsteuerabzug vor, den das damals für die Besteuerung des Klägers zuständige Finanzamt ... (FA P) nur in Höhe von 87,66 % zum Abzug zuließ, weil der Kläger auch steuerfreie Vermietungsumsätze ausführte.