Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2012 2 K 2283/10 aufgehoben.Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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